Machen wir uns das einfacher. (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 27.09.2022, 18:48 (vor 669 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von J-C, Dienstag, 27.09.2022, 18:49

Wir wissen, dass der SCIC bei internationalen Fahrkarten Anwendung findet. Wir wissen auch, dass die Tarifgrenze per Staatsvertrag von 1964 exakt auf die Staatsgrenze gelegt wurde.

Wir wissen ebenso, dass Inlandsfahrkarten nach den Tarifbestimmungen der jeweiligen Bahn Anwendung finden.

Wir wissen auch, dass es keine Klausel gibt, die die Kombination zweier Inlandsfahrkarten am Schnittpunkt verbietet. Inlandsfahrkarten enden in ihrer Gültigkeit exakt an der Grenze.

Wo ist nun das Problem?

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?


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