der Herr Scheuer (Allgemeines Forum)

WbuIV, Mittwoch, 06.05.2020, 20:55 (vor 2175 Tagen) @ Henrik

Als Beamter des gehobenen Dienstes es ist meine tägliche Aufgabe ins Gesetz zu schauen. Keine Angst.

Weswegen glaubst du dass es immer nur Länderverordnungen gibt? Oder kennst Du eine Bundesverordnung im Rahmen des IFSchG zur Coronabekmäpfung in den letzen Monaten?
Selbst das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" (03/2020) greift nicht in die Beschlüsse ein, die derzeit im Wochentakt von den Ministerpräsidenten besprochen werden


Wenn der Bund bestimmen könnte dann wäre es die große Zeit von Herrn Spahn. Schon lange nichts mehr von ihm gehört, außer dass er Schutzkitztel kaufen durfte. Am Anfang der Krise gab es die Idee das zu gunsten des Bundesgesundheitsministers. Denn Zahn haben die vereinten MinisterpräsidentInnen dem Bund schnell gezogen. Nicht ohne Grund gibt es jede Menge Gerichtsentscheide zu Länderverordnungen.


Warum glaubst Du, dass die Kanzlerin gerade heute die Verantwortung der Länder betont hat und sogar in Frage der Koordinierung der Maßnahmen die weiße Fahn gehisst hat? Weil die Länder in den letzten Woche nach jeder Videoschalte gemacht haben was sie wollten.


Gerade den Text des Infektionsschutzgesetzes noch einmal gescannt: Der Bundesverkehrsminister kommt in meinem Gesetz nicht vor. Selbst bei der Spezialnorm nach § 72 kann das Eisenbahnbundesamt nicht durchregieren. Der Bundesminister der Gesundheit ist ausschließlich im Zusammenhang mit dem Robert-Koch-Institut zu finden.

Naja, der Bundeshorst darf ausßerhalb des Infektionsschutzgesetzes über Grenzsschließungen und -öffnungen nachdenken. Das ist tatsächlich Bundessache.


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