Maskenpflicht: Polizei stellt im Hbf H 100e Verstöße fest (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 01.05.2020, 15:48 (vor 2180 Tagen) @ Dieter4711

Ok, dann wäre das nachvollziehbar. Ist in der Formulierung natürlich auch wieder Auslegungssache. Solange es noch keine Maskenpflicht im Fernverkehr gibt, wie sieht es dann beispielsweise auf Bahnsteigen, von denen nur Fernverkehr startet, aus.

Die Verordnung des Landes Niedersachsen trennt überhaupt nicht nach Nah- und Fernverkehr:

§ 9 (1) Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen ... sowie Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Unterführungen sollten von der Maskenpflicht ausgenommen sein, so würde ich das interpretieren.

Nun heißt es aber in den "Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung":

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zum einen für alle Personen verpflichtend, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen. Diese Verpflichtung gilt also bei der Nutzung von Bussen, Bahnen und Zügen, aber auch in Taxen und für die Beförderung von Passagieren durch eingesetzte Kleinbusse (Moia etc.). ...

Sobald sich ein Fernzug auf niedersächsischem Territorium befindet, sind die Fahrgäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt, obwohl es seitens der Deutschen Bahn generell bislang nur eine dringende Empfehlung gibt ...

Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch auf dem Weg zu Geschäften oder zum Bus oder zur Bahn?

(von Sören shon zitiert)

Vielleicht wird das von der Polizei also umfassender ausgelegt. Im Übrigen ist die Unterführung im Bahnhof quasi auch eine Einkaufspassage.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum