Und Speisewagen dürfen betrieben werden (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Freitag, 01.05.2020, 01:20 (vor 2176 Tagen) @ J-C
bearbeitet von J-C, Freitag, 01.05.2020, 01:21

Denn:

(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentliche Verkehrsmittel, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden.
(5) Hinsichtlich der Ausnahmen gemäß Abs. 2 bis 4 ist sicherzustellen, dass gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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