Maskenpflicht: Polizei stellt im Hbf H 100e Verstöße fest (Allgemeines Forum)

heinz11, Freitag, 01.05.2020, 15:46 (vor 1448 Tagen) @ Sören Heise

Ich hab mir jetzt nicht die Verordnung von Niedersachsen durchgelesen, in Bayern besteht die Pflicht definitiv auch im Bahnhof und auf den Bahnsteigen, denn dort heißt es nicht nur ÖPNV sondern auch damit verbundene Einrichtungen. Ich gehe davon aus das es in den anderen Bundesländern das gleiche sein wird.


Also die FAQ Niedersachsens dazu schreiben:

Gilt die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht auch auf dem Weg zu Geschäften oder zum Bus oder zur Bahn?
Es kommt darauf an. Draußen auf Straßen, Plätzen und Wegen gilt die Pflicht nicht, wohl aber in Passagen, auf dem Weg zu den Gleisen und in allen zu dem Personenverkehr gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen oder Aufenthaltsbereiche am Gleis oder an Busbahnhöfen.

Auf welche der hier genannten Verordnungen sich das bezieht, ist mir nicht bekannt und ich habe auch keine Lust, das zu suchen.

Viele Grüße
Sören


Hier werden Sie geholfen:

"Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Vom 17. April 2020"


Viele Grüße zurück

heinz11


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