Maskenpflicht, Essen und Trinken (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Freitag, 01.05.2020, 16:43 (vor 2183 Tagen) @ heinz11

Sehr genau gelesen! Manchmal kann man die Behörden auch mit den eigenen Verordnungen schlagen. ;-)

Mal abgesehen davon, daß die Niedersächsische Verordnung mehr als umständlich und unsystematisch wirkt.

Also ganz habe ich sie nicht gelesen. Aber höchste Ansprüche darfst du echt nicht stellen, so schnell wie das gehen musste...

Das Problem ist ja auch: Wer liest schon eine solche Verordnung genau durch? Selbst die FAQ auf der niedersachsen.de-Webseite kennen vermutlich die wenigsten. Mir scheint auch fast, man freute sich, jungen Auszubildenden eine sinnvolle Aufgabe geben zu können: Bitte einmal verständlich für alle, so dass keine Fragen mehr offenbleiben!

Zu Essen und Trinken im Zug.

Und zur Versorgung beim Umsteigen:

Zulässig sind hier allerdings der außer Hausverkauf und die Belieferung mit Speisen und Getränken. ... Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibt innerhalb eines Umkreises von 50 m zu den Restaurationsbetrieben untersagt.

Gilt dieser Abstand von 50 m auch für ein in einer Eisdiele erworbenes Leckeis?
Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sichentfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern. ;-)

(Smiley ist nicht von mir hinzugefügt!)


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