Danke für die Info! (Allgemeines Forum)

Altmann, Freitag, 01.05.2020, 09:38 (vor 2179 Tagen) @ J-C

Denn:

(4) Abs. 1 gilt nicht für Campingplätze und öffentliche Verkehrsmittel, wenn dort Speisen und Getränke ausschließlich an Gäste des Campingplatzes bzw. des öffentlichen Verkehrsmittels verabreicht und ausgeschenkt werden.
(5) Hinsichtlich der Ausnahmen gemäß Abs. 2 bis 4 ist sicherzustellen, dass gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.

Stell ich mir halt in der Praxis schwierig vor. Wie soll der Speisewagenkellner wissen, ob die im selben Haushalt leben? Und außerdem heißt das wohl, dass jeder 2. Tisch frei bleiben muss, um die Abstände einzuhalten. Und APS kann man wohl sowieso vergessen, ebenso wie selbst mitgebrachten Proviant, richtig?


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