Reisewarnung gilt nicht bei der Bahn? (Allgemeines Forum)

flyingska, Donnerstag, 30.04.2020, 14:17 (vor 2177 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von flyingska, Donnerstag, 30.04.2020, 14:18

Reisewarnungen werden für Auslandsreisen ausgesprochen, die mit der Bahn aktuell vielfach eh nicht möglich. Dort brauchts dann keine Kulanz sondern man kann einfach die Fahrgastrechte nutzen. Und für das Inland gibts keine Reisewarnungen.

Für mich bewegt sich die Bahn auf ganz dünnem Eis:
Sind Reisen innerhalb Deutschlands möglich?

Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

und dann noch

Kann ich meinen Urlaub stornieren?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn die Situationen sind vielfältig. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt, ob es ins In- oder Ausland geht, welche Verkehrsmittel genutzt werden.

Wenn zum Reisezeitpunkt "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" oder "höhere Gewalt" vorliegen, also Umstände, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren - wie die Corona-Pandemie -, sollte die Reise kostenlos stornierbar sein.

Derzeit können Inlandsreisen, die bis zum 3. Mai 2020 geplant waren, kostenfrei storniert werden, da die von Bund und Ländern verhängten Kontaktbeschränkungen bis dahin gelten. Bei Auslandsreisen gilt die vom Auswärtigen Amt verhängte weltweite Reisewarnung als "höhere Gewalt". Derzeit ist noch nicht absehbar, wie lange diese aufrecht erhalten werden müssen. Die Bundesregierung hat diese vorerst bis zum 14. Juni 2020 verlängert.

Entscheidend für die Stornierung geplanter Urlaube, wie des Sommerurlaubs, ist, dass die Umstände der "höheren Gewalt" zum Reisezeitpunkt bestehen. Wenn Ihre Reise erst in einigen Wochen oder Monaten geplant ist, können Sie nicht ohne Weiteres auf eine kostenfreie Stornierung vertrauen. Die reine Angst zu erkranken reicht nicht aus, um eine Reise kostenfrei abzusagen. Sagt hingegen der Reiseveranstalter die Reise von sich aus ab, muss er Ihnen den Reisepreis erstatten.

Die Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschlands hat verschiedene Szenarien konstruiert, die Verbrauchern eine Hilfestellung geben, wie sie am besten mit Stornierungen verfahren.
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032

Vermutlich richtet sich die DB nach den Vorgaben des Bundes. Also wenn die Kontaktsperren bis zum 10. Mai verlängert werden, dann wird "die Kulanz" auch demnächst verlängert.


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