keine Maskenpflicht im Hauptbahnhof Hannover laut VO (Allgemeines Forum)

Henrik, Freitag, 01.05.2020, 16:30 (vor 2176 Tagen) @ heinz11

Ich frage mich hier, wie es im Bahnhof Verstösse gegen die Maskenpflicht geben kann.
Auf der verlinkten Seite des NDR steht "Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Bürger ab sofort Mund und Nase bedecken."

Wenn ich im Bahnhof bin, kaufe ich weder en, noch befinde ich mich in einem öffentlichen Verkehrsmittel.

Danach sollte der Auenthalt im Bahnhof, solange weder ein Geschäft im bahnhof noch ein Zug betreten wird problemlos ohneMaske gestattet sein.

Also ich versteh die Regeln und die nicht geschriebenen Ausnahen nicht wirklich.

Rätseln
Dieter

Das Rätsel ist ganz einfach zu lösen:

Nicht herumspekulieren, sondern einen Blick in die entsprechende Verordnung, also in die "Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus Vom 17. April 2020" werfen.

Und Du wirst die Antwort auf Deine Frage finden. Weil heute Feiertag ist, verrate ich auch noch, daß es sich hier um den § 9 handelt.

§ 3

6. der Besuch anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit der Besuch nicht
gesondert eingeschränkt ist, sowie von Apotheken, Sanitätshäusern, Optikern,
Hörgeräteakustikern, Drogerien;

7. unter Beachtung der Anforderungen des § 8 die Versorgung in Verkaufsstellen und
Geschäften mit nicht mehr als 800 Quadratmetern tatsächlich genutzter
Verkaufsfläche; dazu zählen auch Verkaufsstellen in Einkaufscentern; unabhängig von
der Größe der tatsächlich genutzten Verkehrsfläche ist zulässig die Versorgung in den
folgenden Betrieben und Einrichtungen:
a) Lebensmittelhandel,
[...]
k) Banken, Sparkassen und Geldautomaten

§ 9

(1) 1Besucherinnen und Besucher von Verkaufsstellen, Einkaufscentern und
Einrichtungen nach § 3 Nrn. 6 und 7, mit Ausnahme von Buchst. k, sowie Personen, die als
Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden
Einrichtungen, wie zum Beispiel Haltestellen und Aufenthaltsbereiche am Gleis, nutzen, sind
verpflichtet, eine textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 2Private
Personenkraftwagen sowie private und gewerbliche Lastkraftwagen sind keine
Verkehrsmittel des Personenverkehrs im Sinne des Satzes 1.
(2) Eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne des Absatzes 1 ist jede textile Barriere, die
aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen
Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von
einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher,
Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeignetem Material selbst hergestellte Masken oder
Ähnliches.
(3) Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder
Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-NasenBedeckung nicht zumutbar ist, sind von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen.
(4) Von der Verpflichtung nach Absatz 1 sind Kinder bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres ausgenommen.

21067_CoronaVO_Fassung_ab_27-04-2020.pdf

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

--

wenn er da nun wirklich eine Antwort irgendwo gefunden haben sollte, wäre eher die Frage, wieso er überhaupt eine gehabt hätte.

Und was sollte nun mit der Sparkasse im Hauptbahnhof Hannover sein?
Wenn denn würde dort die Maske noch am meisten Sinn machen.


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