Weil Art 5 GG uneingeschränkt gilt....? (Allgemeines Forum)

Power132, Dienstag, 28.04.2020, 19:34 (vor 2185 Tagen) @ Invictus
bearbeitet von Power132, Dienstag, 28.04.2020, 19:35

Dürfen? Natürlich.
Aber in wie weit es Sinn macht, diese hier vorzubringen, insbesondere zu diesem Thema - sehr fragwürdig.

Was ist das denn für eine Herangehensweise?


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