Bahn verlängert Kulanzregelung über den 1. Mai hinaus (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Dienstag, 28.04.2020, 11:03 (vor 2176 Tagen) @ Administrator

Wer eine Bahnreise über das kommende lange Wochenende geplant hatte und nicht antreten will, kann seine Fahrkarte in einen Gutschein umtauschen. Das gilt für Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn mit Reisedatum bis 4. Mai, die bis zum 13. März gekauft worden sind, wie die Bahn am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte. Die Gutscheine seien online erhältlich und drei Jahre gültig. Die Bahn verlängert damit eine entsprechende Kulanzregelung, die bisher für Fahrten bis 30. April galt.

Für Fernverkehrsfahrten nach dem 4. Mai gilt nun: Kunden können ihre Tickets noch bis zum 31. Oktober flexibel nutzen - sofern sie vor dem 13. März gekauft worden sind. Bislang galt, dass die Bahn diese Tickets bis zum 30. Juni akzeptiert. Die Regelung gilt auch für Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets.

Quelle: spiegel.de


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