Reisewarnung gilt nicht bei der Bahn? (Allgemeines Forum)

WbuIV, Donnerstag, 30.04.2020, 15:15 (vor 2176 Tagen) @ flyingska

M. E. muss streng zwischen einer Pauschalreise und einer getrennt gebuchten Menge an Einzelleistungen unterschieden werden.

Bei einer Pauschalreise kombiniert ein Reiseveranstalter verschiedene Leistung (Transport, Unterbringung, Bespasung usw.). Kann er die Leistung nicht erbringen muss er unverzüglich stornieren und erhaltene Gelder zurückerstatten.

Bastelt sich ein Reisender die Komponenten bei verschiedenen Leistungserbringern zusammen ((Hotel bei HRS, Fahrt bei der Bahn) ist es anders. Jede Leistung ist einzeln zu sehen. Fährt die Bahn nach Meck-Pomm besteht keine Schadensersatz-/ Erstattungsansprüche. Wenn der Reisende die Voraussetzungen zur Einreise in Meck-Pomm besitzt haftet der Transporteur nicht dafür. Auch, dass die Reise unter dständen keinen Sinn macht spielt keine Rolle. (Im Gegensatz zum Reiseabbruch durch Verschulden der Bahn).
Es ist und bleibt damit eine absolute Kulanz der Plan zu erstatten. Damit ist auch die Form (also Gutschein)seine Sache.

Rückerstattungsansprüche könnte ich mit bei gekappten Auslandsverbindungen vorstellen


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