"Bayern hat quasi keine Ausgangsbeschränkungen mehr" (Allgemeines Forum)

ffz, Freitag, 01.05.2020, 20:10 (vor 2184 Tagen) @ Administrator

Hallo,

der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach hat heute Abend festgestellt, dass Bayern faktisch keine Ausgangsbeschränkungen mehr gibt, denn erlaubt ist alles was nicht explizit verboten ist!

Nach Feststellung des Gerichtes findet sich quasi immer ein "triftiger Grund" die Wohung gemäß der Corona-Verordnung zu verlassen.

Triftige Gründe sind in Bayern:

1.
die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
2.
die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
3.
Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften; nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
4.
der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
5.
die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
6.
die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
7.
Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
8.
Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Allerdings ist die Liste nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes ist die Liste allerdings nicht als abschließend zu sehen.

Ein Focus Artikel dazu: https://www.focus.de/politik/trotz-ablehnung-von-klage-gerichtsurteil-legt-nahe-es-gibt...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum