Bundesregierung: Bitte verzichten Sie auf Privatreisen (Allgemeines Forum)

flyingska, Montag, 04.05.2020, 17:30 (vor 2177 Tagen) @ Administrator

Im Gegensatz zur deutlichen Formulierung bis zum 3.5., dass man geplante Reisen im Inland stornieren kann, ist die Bundesregierung nun zurückhaltender:
Kann ich meinen Urlaub stornieren?
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn die Situationen sind vielfältig. Entscheidend ist unter anderem, ob es sich um eine Pauschal- oder Individualreise handelt, ob es ins In- oder Ausland geht, welche Verkehrsmittel genutzt werden.

Wenn zum Reisezeitpunkt "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" oder "höhere Gewalt" vorliegen, also Umstände, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren - wie die Corona-Pandemie -, sollte die Reise kostenlos stornierbar sein.
(...)
Für Reisen innerhalb Deutschlands gilt ebenso: Es müssen entsprechende außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zum kostenfreien Rücktritt von einem Reisevertrag berechtigen. Zur Beurteilung, ob diese Umstände vorliegen, können die Äußerungen der zuständigen Behörden herangezogen werden. Bund und Länder haben sich am 30. April 2020 darauf verständigt, die bis dahin verhängten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich weiter zu verlängern (siehe dazu Frage "Sind Reisen innerhalb Deutschlands möglich?"). Ob weitere Öffnungen möglich sind, soll am 6. Mai 2020 entschieden werden.

Entscheidend für die Stornierung geplanter Urlaube, wie des Sommerurlaubs, ist, dass die Umstände der "höheren Gewalt" zum Reisezeitpunkt bestehen. Wenn Ihre Reise erst in einigen Wochen oder Monaten geplant ist, können Sie nicht ohne Weiteres auf eine kostenfreie Stornierung vertrauen. Die reine Angst zu erkranken reicht nicht aus, um eine Reise kostenfrei abzusagen. Sagt hingegen der Reiseveranstalter die Reise von sich aus ab, muss er Ihnen den Reisepreis erstatten.
unter "Sind Reisen innerhalb Deutschlands möglich?" heißt es
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032

Schwer abzuschätzen, was die Bahn aus diesen Formulierungen macht.


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