? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 19:17 (vor 4367 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 19:18

Leuchten denn die verschiedenen Lampen einer Fahrstraße sofort wieder auf "frei", wenn der Zug den betreffenden Achszähler bzw. Gleisstromabschnitt verlassen hat und lassen sich diese Abschnitte dann sofort für eine neue Fahrstrasse nutzen?


Danach ist der Abschnitt dunkel, weil keine Fahrstraße eingestellt ist, dann kann aber natürlich sofort wieder eine neue Fahrstraße eingestellt werden und die Gelbausleuchtung erscheint. Natürlich nur solange Fahrweg und D-Weg vom vorhergefahren Zug ggf. ausreichend geräumt sind.

Die Tatsache, dass der einzelne Abschnitt nach Verlassen des Zuges zunächst dunkel bleibt und erst, wenn Du die Fahrstraße einstellst, wieder grün wird, lässt darauf schliessen, dass das Licht "Frei" des Gleisabschnitts nicht ohne Mitwirkung anderer Elemente eingeschaltet wird. Damit ist eine zusätzliche Logik im Spiel. Ob diese Logik die Freimeldung selbst beeinflusst, können wir jetzt nur mutmaßen. Dadurch können wir jetzt nicht feststellen, dass ausschließlich ein Achszähler bzw. ein Gleisstromabschnitt den Zustand feststellt, der die Voraussetzung für die Freigabe des "Frei" Licht ist.
Damit ist der zentrale Punkt noch ungeklärt, ob meine Annahme gerechtfertigt ist, oder nicht (vgl. Punkt a.)).


Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...


Aber auch hier dürfte gelten, dass eine Fahrstrasse oder ein Rangierabschnitt, den man einstellen kann, nicht ausschließlich dieses Gleis und die benannten Weichen betrifft, oder?


Richtig. Ein benachbarter Gleisstromkreis kann aber kaum einem Achszähler auf die Sprünge helfen, ob sich dieser evtl. verzählt hat. Und wie Jens sagte, arbeiten die Achszählabschnitte ohnehin nur für sich, außer dass sie sich oft einen Achszähler teilen (sodass immer in den einen Abschnitt ein- und den anderen ausgezählt wird).

Aber was passiert mit dem Ergebnis des einzelnen Zählerabschnittes? Wird das durch das System, in welches der Abschnitt integriert ist, weiter verarbeitet, bevor eine Feststellung des Freiseins getroffen wird oder nicht, die sich in der betreffenden Anzeige manifestiert?


Wenn ein Achszähler versehentlich zu wenig Achsen einzählt oder zu viele auszählt, stellt das nur eine Gefahr da, wenn später _exakt_ so viele Achsen in dem Gleis (nach Trennen/Stärken/Ranigeren...) zurück bleiben. Dieses Risiko ist jedoch vernachlässigbar und wird in Kauf genommen.

Wie wird in so einem Fall vorgegangen bzw. was passiert da?


Wir waren ja im Bahnhof, aber Selbstblockabschnitte der freien Strecke arbeiten regelmäßig mit Achszählern. Und da besteht die "Fahrstraße" ja auch nur aus exakt einem Gleis, in das die Fahrt zugelassen wird. Auch hier muss (und wird) eine unbeabsichtigte Zugtrennung sicher erkannt werden.

Jein. Ein Selbstblockabschnitt ist in die freie Strecke und die damit verbundene Logik eingebunden, das der Zug an einer Seite rein fährt und an der anderen Seite wieder heraus. Diese Logik findet sich auch in dem viel zitierten Absatz wieder: "Wenn Sie mittelbar prüfen, müssen Sie 1. feststellen, dass der zuletzt gefahrene Zug den Fahrweg...durchfahren hat.". Die Logik, die Fahrtrichtung und ein dazu passendes Zählergebnis bilden zusammen eine recht sichere Basis für die Feststellung des Freiseins.
Da wir gerade beim Selbstblockabschnitt sind, der wie Du schreibst, schön für unsere Zwecke passend, isoliert ist - was passiert betrieblich, wenn ein Zug dort zurück setzt oder sogar der Zug umgebildet wird?


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