Abschnittsprüfung NICHT Fahrwegprüfung (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Dienstag, 22.04.2014, 16:37 (vor 4369 Tagen) @ Jens

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.


Falsch! Die Abschnittsprüfung kann Teil der Fahrwegprüfung sein, muss es aber nicht.

Die Fahrwegprüfung beinhaltet:
Die richtige Stellung und das Verschlossen sein von
o den Fahrwegweichen
o den Weichen im D – Weg
o den Flankenschutzeinrichtungen
Das der/die
o Fahrweg
o D – Wege
o einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen (Ra 12)
frei von Fahrzeugen sind
Das sich zwischen Flankenschutzeinrichtungen und dem Grenzzeichen einer Weiche im Fahrweg keine Fahrzeuge befinden

Beachtung der Rangierverbote
Sicherung von Bahnübergänge nach den örtlichen Richtlinien

Die beiden Fettgedruckten Punkte werden im Regelfall durch die Gleisfreimeldeanlage überprüft und nur im Falle einer Störung durch Ersatzmaßnahmen (Abschnittsprüfung, Bef. 9, andere MA) geprüft.

Der Fahrweg wird aber geprüft, auch wenn unter Umständen dies die Technik übernimmt, oder?

Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich. Es gibt keien Kommunikation zwischen zwei Abschnitten. Es gibt keine "Freimeldesysteme".

Kein Achszählabschnitt kann ohne Einbettung in ein System aus einer Logik und eventuell anderen Elementen selbstständig eine sicherungstechnisch sichere Auswertung über das Freisein liefern. Denk an die Möglichkeit der Fehlzählungen oder andere Fehlerquellen.
Wenn ein Zählpunkt zu zwei Zählkreisen gehört, kommuniziert er doch mit beiden, oder?
Die eigentliche Kommunikation betrifft aber die übergeordnete Ebene, die mehrere Achszählabschnitte auswertet (vgl. hier)


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