Sichtkontrolle (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 09:42 (vor 4368 Tagen) @ Jens

Mal ganz ehrlich, worauf beruht denn Deine Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik? Mein Eindruck ist nicht der, dass Du die Kenntnis der Sicherungs- und Stellwerkstechnik erkennen würdest, wenn Du mit ihr zu tun hättest. Ansonsten würdest Du konkret einzelne Punkte widerlegen.


Na den Eindruckk kann man bei dir auch haben. Ich habe keinerlei Probleme damit mit Nicht-Bahnern zu schreiben oder auch mit ihnen zu diskutieren. Aber dein Verständnis für Richtlinien ist bei 0! Les bitte erstmal alle relevanten Richtlinien und danach reden wir weiter. Außerdem bedenke bitte das die Richtlinien nicht die darüberstehenden Gesetze sind in denen Anforderungen aufgestellt sind die durch RiL dann in Betriebliche Maßnahmen gebracht werden.

Zu behaupten, dass eine Richtlinie nur für den Störfall gelten würde, obwohl sie das nicht erwähnt, lässt nicht den Eindruck aufkommen, dass Du Dich mit der Logik von Gesetzen und Richtlinien auseinander gesetzt hättest. Von daher ist eine Diskussion darüber mit Dir nicht gerade vielversprechend. Das gilt übrigens unabhängig von der Eisenbahn.


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