? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 17:42 (vor 4367 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 17:46

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.


Interne Vorschriften darf ich hier natürlich nicht veröffentlichen. Die Richtlinie zum Spurplan-60-Stellwerk besagt jedoch, dass freie Gleisabschnitte durch gelb leuchtende Gleismelder bzw. Spitzen- und Stellungsmelder oder leuchtenden Fahrtmeldern und bei der Bauform SpDrL60 auch durch den leuchtenden Festlegemelder angezeigt werden.

Die Gleisfreimeldetechnik sind je nachdem Achszähler, Gleisstromkreise oder Tonfrequenzgleissstromkreise.


Das hilft uns so nicht weiter.

Entweder konstruierst Du dann ein Beispiel und wir prüfen es auf logische Lücken, um auf die Frage heraus zu kommen, ob das Beispiel wohl Stand der Sicherheitstechnik ist.

Ich muss kein Beispiel konstruieren und dann prüfen, ob es Stand der Sicherheitstechnik ist. Ich sehe es tagtäglich so wie beschrieben im Einsatz. Du kannst auch auf einen beliebigen Bahnhof mit Gleisfreimeldeanlage gehen und es dir angucken. Dann frag mal den Fahrdienstleiter vor Ort, ob er da irgendwelche Restriktionen hat.

Oder ich frage Dich mal anders: Bist Du Dir sicher, dass für jede Anzeige der benannten Stellwerke immer nur die Information eines einzigen Achszählabschnittes ausgewertet wird und keine weiteren Informationen in die Anzeige einfließen?

Nö, ob es da eine Fehlerkorrektur mehrerer Abschnitte irgendwo mal gibt, weiß ich nicht. Müsste ich den LSTler fragen. Da mir aber mindestens ein Abschnitt mit Achszählkreis bekannt ist, wo an beiden Enden nur Weichen mit Gleisstromkreisen sind (und somit nur ein einziger Achszählabschnitt vorhanden ist), kann da überhaupt kein anderer Achszählabschnitt ausgewertet werden. Und auch da...

Bist Du Dir sicher, dass auf keinem dieser Abschnitte, für die es eine Anzeige gibt, ein betrieblicher Vorgang wie der des Schwächens, des Stärkens, des Abstellens ,der Zugneubildung oder des Rangierens ausgeschlossen ist?

...ist nichts dergleichen ausgeschlossen. Solche ein Ausschluss für einzelne Gleise ist mir ohnehin völlig unbekannt.

Da ich wie gesagt kein Praktiker bin, hilf mir bitte kurz bei der Auswertung der Farben, die Du benannt hast.

Welche Farben? Gleismelder sind gelb (frei und Fahrstraße eingestellt), rot (besetzt) oder dunkel (keine Auswertung zulässig, da ja einfach die Rotlampe durchgebrannt sein könnte).


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