? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Mittwoch, 23.04.2014, 17:11 (vor 4367 Tagen) @ Fabian318

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“


Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).


Wir drehen im Kreis. Gut, spielen wir es noch mal durch:

Dein verlinkter Absatz endet mit der Schlussfolgerung "Also ausschließlich im Störungsfall."


Richtig.


Wenn eine Anzeige nicht das Freisein anzeigt, kann das meiner Meinung nach bedeuten, dass:
a.) Die Anlage kann aufgrund der Grenzen ihrer Auswertungsmöglichkeiten nach dem letzten durchgeführten Betriebsvorgang kein Freisein feststellen. Das ist meine Annahme (vgl. hier 2. Absatz)
b.) Die Anlage eine Störung hat.

Mit Deiner Schlussfolgerung, schliesst Du die Existenz des ersten Falls (a.) aus, richtig?


Richtig.

Dann beschreibe mir nun bitte den einfachsten Hintergrund einer solchen Anzeige für einen Bahnhof, den Du kennst. Mit Hintergrund meine ich die im Abschnitt der betreffenden Anzeige geltenden Vorschriften zur Betriebsdurchführung und die vollständige Technik, die auf die betreffende Anzeige einwirkt.


Interne Vorschriften darf ich hier natürlich nicht veröffentlichen. Die Richtlinie zum Spurplan-60-Stellwerk besagt jedoch, dass freie Gleisabschnitte durch gelb leuchtende Gleismelder bzw. Spitzen- und Stellungsmelder oder leuchtenden Fahrtmeldern und bei der Bauform SpDrL60 auch durch den leuchtenden Festlegemelder angezeigt werden.

Die Gleisfreimeldetechnik sind je nachdem Achszähler, Gleisstromkreise oder Tonfrequenzgleissstromkreise.

Das hilft uns so nicht weiter.

Entweder konstruierst Du dann ein Beispiel und wir prüfen es auf logische Lücken, um auf die Frage heraus zu kommen, ob das Beispiel wohl Stand der Sicherheitstechnik ist.

Oder ich frage Dich mal anders: Bist Du Dir sicher, dass für jede Anzeige der benannten Stellwerke immer nur die Information eines einzigen Achszählabschnittes ausgewertet wird und keine weiteren Informationen in die Anzeige einfließen? Bist Du Dir sicher, dass auf keinem dieser Abschnitte, für die es eine Anzeige gibt, ein betrieblicher Vorgang wie der des Schwächens, des Stärkens, des Abstellens ,der Zugneubildung oder des Rangierens ausgeschlossen ist?

Da ich wie gesagt kein Praktiker bin, hilf mir bitte kurz bei der Auswertung der Farben, die Du benannt hast.


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