Quelle (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Donnerstag, 17.04.2014, 18:26 (vor 4380 Tagen) @ Kundenzug

In dem Buch "Sp Dr 60-Stellwerke bedienen – im Regelbetrieb" Link findet sich auf Seite 112 ein Hinweis, dass bei einer Rangierfahrt das Triebfahrzeug- bzw. Rangierfahrzeugpersonal eine Mitverantwortung für das Freisein des Gleises trägt. Das spräche dafür, dass nach einer Abstellung das Rangierpersonal erst eine Freimeldung abgeben muss, damit das Gleis danach wieder im Rahmen der automatischen Freimeldung betrieben werden darf.


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