Abschnittsprüfung NICHT Fahrwegprüfung (Allgemeines Forum)

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 13:02 (vor 4376 Tagen) @ Kundenzug

Offenbar verwechselst du die Abschnittsprüfung mit der Fahrwegprüfung.


Ich unterstelle nicht, dass die Abschnittsprüfung gleich der Fahrwegsprüfung wäre. Ich unterstelle nur, dass die Fahrwegprüfung ein Teil der Abschnittsprüfung ist. Das ist ein großer Unterschied.

Falsch! Die Abschnittsprüfung kann Teil der Fahrwegprüfung sein, muss es aber nicht.

Die Fahrwegprüfung beinhaltet:
Die richtige Stellung und das Verschlossen sein von
o den Fahrwegweichen
o den Weichen im D – Weg
o den Flankenschutzeinrichtungen
Das der/die
o Fahrweg
o D – Wege
o einmündenden Gleisabschnitte bis zum Grenzzeichen (Ra 12)
frei von Fahrzeugen sind
Das sich zwischen Flankenschutzeinrichtungen und dem Grenzzeichen einer Weiche im Fahrweg keine Fahrzeuge befinden

Beachtung der Rangierverbote
Sicherung von Bahnübergänge nach den örtlichen Richtlinien

Die beiden Fettgedruckten Punkte werden im Regelfall durch die Gleisfreimeldeanlage überprüft und nur im Falle einer Störung durch Ersatzmaßnahmen (Abschnittsprüfung, Bef. 9, andere MA) geprüft.


Und die Abschnittsprüfung ist nur dann vorgeschrieben, wenn mir entweder das Freisein nicht angezeigt wird (**), oder eine Störung der Gleisfreimeldeanlage vorliegt usw. (weitere Gründe kannst du ja in der 408 nachlesen). Also ausschließlich im Störungsfall.


So, dass hier könnte der Schlüssel zur Lösung zu unserem Missverständnis sein. Du und Jens argumentieren offenbar auf der Basis von real existierenden, hoch entwickelten Freimeldesystemen mit Achszählrechnern. Ich dagegen argumentiere auf der Basis Sicherheitsphilosophie und dessen, was ein einzelner Achszählabschnitt kann. Damit vergleichen wir aber Äpfel und Birnen.

Jeder Achszählabschnitt arbeitet für sich. Es gibt keien Kommunikation zwischen zwei Abschnitten. Es gibt keine "Freimeldesysteme".


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