Nun wird es unübersichtlich (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:24 (vor 4376 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Kundenzug, Sonntag, 20.04.2014, 00:24

"b) 2.Das mittelbare Feststellen müssen sie einführen, und, wenn der Anlass weggefallen ist, Aufheben."

Wenn es für den Regelfall gedacht wäre müsste es so nicht in der Vorschrift stehen

Wo ist das Problem?

Du hast einen Vorgang. Du prüfst, ob Du von frei ausgehen kannst oder prüfen musst. Musst Du prüfen, musst Du nach Ergebnis frei, den Prüfungsbedarf aufheben. Sprich Du kannst die Gleise wieder verwenden. Das ist doch logisch. Es ist ein Entscheidungsbaum, der im Regelfall durchlaufen wird, bei dem aber nur in wenigen Fällen eine mittelbare Feststellung erforderlich ist.


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