Gleisfreimeldeanlage im Bahnhof erforderlich (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.04.2014, 21:03 (vor 4373 Tagen) @ Kundenzug

In dem Buch "Sp Dr 60-Stellwerke bedienen – im Regelbetrieb" Link findet sich auf Seite 112 ein Hinweis, dass bei einer Rangierfahrt das Triebfahrzeug- bzw. Rangierfahrzeugpersonal eine Mitverantwortung für das Freisein des Gleises trägt. Das spräche dafür, dass nach einer Abstellung das Rangierpersonal erst eine Freimeldung abgeben muss, damit das Gleis danach wieder im Rahmen der automatischen Freimeldung betrieben werden darf.

Bei Rangierfahrten muss der Fahrweg beobachtet werden, weil es ja auch durchaus Sinn und Zweck ist, in besetzte Gleise zu fahren. Damit ist aber nicht gemeint, dass das Rangierpersonal irgendeine Art der Freimeldung abgeben muss (Ausnahme: Beim Rangieren auf dem Ein- und Ausfahrgleis). Außerdem dürfen ja auch während des Rangiergeschäft keine Zugfahrstraßen in das besetzte Gleis eingestellt werden, der Rangierlokführer müsste dem Fahrdienstleiter also kontinuierlich mitteilen, wo er gerade Fahrzeuge stehen hat, damit der Fahrdienstleiter dort Zugfahrten ausschließt. Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren lange unfallfrei funktioniert.

Entweder, du verbietest auf Hauptgleisen im Bahnhof das Rangieren und Abstellen von Fahrzeugen, oder du hast eine Gleisfreimeldeanlage. Alles andere ist da meines Erachtens wenig praktikabel.


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