Nun wird es unübersichtlich (Allgemeines Forum)

Jens, Bayern/NRW, Sonntag, 20.04.2014, 00:29 (vor 4371 Tagen) @ Kundenzug

"b) 2.Das mittelbare Feststellen müssen sie einführen, und, wenn der Anlass weggefallen ist, Aufheben."

Wenn es für den Regelfall gedacht wäre müsste es so nicht in der Vorschrift stehen


Wo ist das Problem?

Du hast einen Vorgang. Du prüfst, ob Du von frei ausgehen kannst oder prüfen musst.


Ich kann nie von frei ausgehen, die anlage sagt mir ob der zu befahrende Streckenabschnitt frei ist.
Wenn ich Prüfen muss bin ich innerhalb einer Störung, womit wir wieder am Anfang dieser Diskussion wären das das mittelbare Prüfen nur für Störungen angewandt wird.

Gute Nacht

Jens


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