? Wann ist eine Abschnittsprüfung durchzuführen (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Mittwoch, 23.04.2014, 16:13 (vor 4367 Tagen) @ Kundenzug
bearbeitet von Fabian318, Mittwoch, 23.04.2014, 16:14

So hier noch mal die Abschnitte, in denen, entgegen Deiner Behauptung, 408.0231 darstellt, wann eine Abschnittsprüfung durchzuführen ist.


„408.0231

1 Grundsatz
Bevor Sie auf einem Bahnhof oder einer Abzweigstelle eine Zugfahrt zulassen,
müssen Sie feststellen, dass
b.) der Fahrweg frei von Fahrzeugen ist,...

3 Frei von Fahrzeugen
(1) Die Feststellungen, dass Fahrweg ... frei von Fahrzeugen sind ... müssen Sie treffen:
a.) - wo eine selbsttätige Gleisfreimeldeanlage vorhanden ist -
… Zeigen Anzeigen das Freisein nicht an, müssen Sie eine Abschnittsprüfung vornehmen...“

Passt doch. Nur, wenn Anzeigen das Freisein nicht anzeigen, legt Modul 408.0231 fest, dass eine Abschnittsprüfung zu erfolgen hat. Nichts anderes habe ich behauptet (viertletzter Absatz).


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