Sicherung im Bahnhof (Allgemeines Forum)

Kundenzug, Freitag, 18.04.2014, 11:16 (vor 4373 Tagen) @ Fabian318

Ok, wir betrachten also nur den Bahnhof. Da hat es tatsächlich ein Missverständnis gegeben.

Deinen neuen Beiträgen entnehme ich, dass Du die Regeln nicht genau kennst und aus Deiner Logik heraus argumentierst. Ist das richtig? (Wäre ja auch ok und ich gehe im Folgenden auch davon aus)

Deine Überlegung zur stationären Gleisfreimeldeanlage halte ich nicht für richtig. Die Gleisfreimeldeanlage dient meinem Verständnis nach, zur automatischen Sicherung an Stellen, wo eine Überprüfung durch Menschen entfallen soll. Das wäre vor allem auf Strecken der Fall. Aber auch hier geht es ohne Gleisfreimeldeanlagen. Denk da einfach mal an die ganz einfach ausgerüsteten Strecken. Hier kann auch das Streckenpersonal die Aufgabe haben, die Vollständigkeit eines Zuges zu prüfen, der ein frei zu gebendes Gleis verlässt. Ich denke da beispielsweise an das Sicherungsverfahren mit dem Fahrstab, bei dem nur der eine Strecke benutzen darf, der den Fahrstab für diese Strecke besitzt. Das war übrigens auch die Sicherungsmethode bei der Magnetbahn im Emsland, nur dass sie halt nicht genutzt wurde und damit der fatale Unfall möglich wurde.

Wenn Du jetzt wieder den Bahnhof betrachtest, dann hast Du da Personal und überschaubare Gleislängen. Hier könnte also viel mit Sichtkontrollen gearbeitet werden. Ich gehe ja davon aus, dass auf diese Sichtkontrolle immer dann gesetzt wird, wenn rangiert wurde oder Züge umgebildet worden sind. Das wäre ja auch kein großer Aufwand. Man müsste nur bevor man einen Rangierbereich aufhebt, sich erkundigen, ob dieser nun frei ist. Man würde also manuell wieder den sicheren Zustand bestätigen und den sicheren Abschnitt der automatischen Steuerung übergeben. Solange ein Technik nicht umfassend kontrollieren kann, wäre das nur logisch, dass man den zu kontrollierenden Teil in einem Zustand übergibt, der einen eindeutig definierten logischen Zustand der betreffenden Steuerung hat. Die Gleisfreimeldeeinrichtungen würden demnach für jene Züge genutzt, die wie auf der offenen Strecke in den Bahnhofsabschnitt hinein fahren und wieder heraus fahren.

Wolltest Du mit Achszählern eine automatische Gleisfreimeldung im Bahnhof realisieren, so bräuchtest Du wie bei der Buchhaltung eine komplexe Kontenführung, bei dem die Anzahl der Achsen von einem Abschnitt in einen anderen Abschnitt umgebucht würden. Angesichts der einfachen Technik halte ich das für unwahrscheinlich. Und dabei dürfte dem Achszähler auch kein Fehler unterlaufen und er müsste die Rollrichtung erkennen, wenn dies nicht über die Kleinteiligkeit der Zählkreise gewährleistet wird. Offenbar unterlaufen dem Achszähler aber mitunter Fehler, sonst gäbe es nicht den Korrekturmechanismus, der in der Wikipedia beschrieben wurde. Laut der dortigen Aussage wird ein Gleisabschnitt freigemeldet, wenn der Zug mit x Achsen mit nachfolgenden Zählabschnitt mit allen Achsen gezählt wurde und im betreffenden Abschnitt nur x-1 Achsen bei der Ausfahrt gezählt wurden.

Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass Du im Bahnhof auf jedem Gleis, das entsprechend eingestellt ist, Fahrzeuge abstellen kannst. Ich gehe aber davon aus, dass Du ein Gleis immer durch einen Menschen frei melden lassen musst, bevor Du es wieder in die Logik der Fahrstraßen aufnimmst.


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