Nun wird es unübersichtlich (Allgemeines Forum)

Jens, Bayern/NRW, Samstag, 19.04.2014, 23:16 (vor 4371 Tagen) @ Kundenzug

Und woher leitest Du ab, dass "Mittelbar feststellen" nur im "Störfall" gilt?

Ich verstehe das so, dass "Mittelbar feststellen" nur eine Variante ist, um dem Prüfungsauftrag "Sie müssen feststellen" vom Anfang zu entsprechen.

Ja Richtig, es ist eine Variante (von Mechanischen Stellwerken abgesehen). Aber diese Variante wird ebend nur im Störungsfall benötigt.


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