Durchführung der Kontrollen (Sammelthreads)

Zg_2, Freitag, 30.07.2021, 21:17 (vor 972 Tagen) @ Dieter4711

Der Test soll ja bei Grenzübertritt vorgezeigt werden. Wenn die Reisenden den nun mangels Kontrolle umgehend als unnütze Geldausgabe vernichten oder wegwerfen?
Im Text steht meines Wissens nicht dass der Test nach Grenzübertritt für lange Zeit archiviert werden muss.

Hallo,

die Reisenden müssen ja unaufgefordert eine Einreiseanmeldung abgeben. Die Gesundheitsbehörden können ihn so nach der Einreise kontaktieren. Wer dann auf Verlangen den Testnachweis nicht mehr vorlegen kann, weil er ihn vernichtet hat, könnte erhebliche Probleme bekommen.

Und zu eventuellen Kontrollen im Zug. die dürften ja auch erst nach Grenzübertritt stattfinden.

Die Beförderer haben die Beförderungen aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen, wenn der Reisende die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt. Das bedeutet aber, dass die Kontrolle bereits im Ausland erfolgen muss. Im Eisenbahnverkehr wird immerhin die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kontrolle noch während der Beförderung erfolgt. Davon, dass dies erst nach Passieren der Grenze geschehen darf bzw. soll, steht in der Verordnung nichts.

Gruß

Zg_2


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