Test/Impf/Infektionspflicht (Sammelthreads)

Dieter4711, Freitag, 30.07.2021, 18:42 (vor 972 Tagen) @ GibmirZucker

Na ja, es soll da ja Ausnahmen geben für:
- Transitreisende
- Kurzzeitaufenthalte im Ausland mit weniger als 24 Stunden Dauer
In diesen Fällen soll die Vorlage eines Testes nicht erforderlich sein.

Ist nur die Frage, wie das nachgehalten / nachgewiesen werden soll.
War ich nur kurz in Belgien zum Einkaufen, oder habe ich mich dort länger (als 24 Stunden) aufgehalten.

Wie in letzter Zeit schon so oft haben die Politiker irgendwas mehr oder weniger sinnhaftes beschlussen. In diesem Fall auch noch ohne irgendwelche Gedanken auf die Durchführbarkeit zu verschwenden.

Der Test soll ja bei Grenzübertritt vorgezeigt werden. Wenn die Reisenden den nun mangels Kontrolle umgehend als unnütze Geldausgabe vernichten oder wegwerfen?
Im Text steht meines Wissens nicht dass der Test nach Grenzübertritt für lange Zeit archiviert werden muss.

Und zu eventuellen Kontrollen im Zug. die dürften ja auch erst nach Grenzübertritt stattfinden. Es könnte ja sein dass sich die Reisenden den test erst im Zug beschaffen. Das wäre bei einem Betriebsausflug im Rahmen der Arbeitgebertests durchaus denkbar.


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