Italienische Bahn will nach Deutschland (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 10.04.2014, 02:38 (vor 4396 Tagen) @ Henrik

Hoi,

Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Sinne der Verordnung sind gem. Art. 5 Abs. 3 grundsätzlich im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens zu vergeben.
(vgl. auch Kommentierung der VO durch RA Denzin, Wenzel, Siederer)

Es gibt Ausnahmen und Möglichkeit einer direkten Vergabe.

Mit der Revision der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 soll die Ausschreibung von Schienenpersonenverkehrsdiensten im regionalen Bereich und im Personennahverkehr weiter forciert werden.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ausschreibungen im Schienenverkehr bleiben fakultativ. Man kann es tun, muss es aber nicht. Eine generelle Ausschreibungspflicht wird auch im vierten EU-Eisenbahnpaket nicht enthalten sein.
Wenn man in Deutschland also seine Verkehre ausschreiben will, dann ist das eine rein deutsche Sache, die niemand von aussen verlangt hat.

Eine Ausschreibungspflicht wäre auch völliger Blödsinn, da das dann erhebliche Einschränkungen und Verschlechterungen bei einigen Verkehren zur Folge hätte.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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