Schon recht dreist ... (Sammelthreads)

gnampf, Montag, 11.04.2022, 10:42 (vor 1337 Tagen) @ J-C

Beförderungspflicht ist eben nicht uneingeschränkt und eine Maske niederschwellig verfügbar. Was wäre das Argument, dass eine Maske nicht zumutbar wäre?

das der Gesetzgeber sie lange Zeit für nötig hielt, jetzt aber als unnötig empfindet. Und die Beförderungspflicht ist eben doch nahezu uneingeschränkt, die DB kann selbst bei Verstößen gegen die Hausordnung nur sehr schwer ein Hausverbot für den Bahnhof erteilen. Das gilt dann meist nur für den Fall, dass du nicht mit dem Zug fahren sondern nur dort rumlungern/einkaufen willst. Der Zugang zum Zug muß gewährleistet bleiben.


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