3Geh (Sammelthreads)

Altmann, Montag, 10.01.2022, 12:23 (vor 830 Tagen) @ Reservierungszettel

Hi, ich frage für eine unzertifizierte Freundin: Wenn der Test bei Antritt der Fahrt maximal 24 Stunden als sein darf, was gilt als Fahrtantritt? Im konkreten Fall wird die Fahrt im Ausland angetreten. Gelten die 24 Stunden ab (ausländischen) Abgangsbahnhof?

Erste Frage: Wieso 24 Stunden? Meinst Du 24 Stunden, die man sich maximal im Ausland aufhalten darf, um problemlos wieder nach Deutschland einreisen darf?

Zweitens (keine Frage und keine Antwort ;-)): Wenn ´s um die 48 Stunden geht, die ein PCR-Test sein darf: Im Flugverkehr heißt es "48 Stunden ab dem ersten Abgangsflughafen".

Auch auf der Seite des Gesundheitsministeriums heißt es, "Sofern eine Einreise mittels Beförderer stattfindet und die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) erfolgt ist, ist der Zeitpunkt oder der geplante Zeitpunkt des Beginns der Beförderung maßgeblich."


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