Hausrecht kann viel (Sammelthreads)

gnampf, Montag, 11.04.2022, 09:09 (vor 736 Tagen) @ J-C

Wenn die DB verordnet, eine Maske zu tragen, dann sehe ich nicht wirklich einen rechtlichen Spielraum dagegen aus meiner Laiensicht. Wenn dadurch welche die Bahn meiden, ist das vielleicht besser so.

Durch so Sachen wie Staatsbetrieb, Monopolstellung, Öffentlicher Auftrag, etc. ist die DB im Hausrecht aber auch beschränkt. Sie kann z.B. nicht so einfach ein Hausverbot gegen einzelne Personen erlassen. Spätestens wenn die Maskenpflicht im Zug fällt dürften Klagen gegen eine per Hausrecht angeordnete Maskenpflicht eine gute Chance auf Erfolg haben. Und das unabhängig davon, wie hoch die Ansteckungsgefahr in dem Moment ist, einfach weil der Gesetzgeber es nicht mehr für notwendig hält.


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