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Twindexx, St. Gallen (CH), Donnerstag, 07.04.2022, 19:50 (vor 1346 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Twindexx, Donnerstag, 07.04.2022, 19:53

Hoi,

Es gilt innerhalb Deutschlands immer eine Maskenpflicht. Ich kenne die Verordnungen nicht, aber ich bezweifle, dass hier eine Ausnahme gilt.

Es gibt hier einen gültigen Staatsvertrag von 1936 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Deutschen Reich (unterzeichnet vom Schweizer Bundesrat und vom deutschen Reichskanzler; der Vertrag ist noch immer gültig unter der BRD als Rechtsnachfolger) mit folgenden Klauseln:

Personen‑ und Güterzüge, die das frühere Ausschlussgebiet ohne fahrplanmässigen Aufenthalt durchfahren (direkte Züge), bleiben von allen Kontrollförmlichkeiten befreit.

Personenzüge müssen aus drei Zugteilen bestehen (Zugteil 1: für den Durchgangsverkehr, Zugteil 2: für den Wechselverkehr und Zugteil 3; für den Binnenverkehr);

Im Zugteil 1 der Personenzüge werden die Reisenden befördert, die das deutsche Gebiet ohne Fahrtunterbrechung durchfahren; ihnen ist ein Ein‑ und Aussteigen auf deutschem Gebiet untersagt.

Die Züge IC 4 und RE bestehen eben ausschliesslich aus einem Zugteil 1 und keine Zugteile 2 und 3. In den Zügen der S9 werden die Zugteile 2 und 3 gemischt angeboten, einen Zugteil 1 hat die S9 nicht.

Wobei das dann natürlich bei Durchfahrten so wäre, dass eine Durchsetzung de facto nicht geschehen wird. Wenn die Deutsche Polizei sich unbeliebt machen will, wird sie natürlich die Einhaltung der Maskenpflicht dort penibel kontrollieren, wenn der Zug planmäßig hält.

Die deutsche Bundespolizei findet sich in der Regel mangels besseren Wissens für Ereignisse auf der SBB Linie nicht für zuständig. Die hatten bei einem Aufgebot auch schon geantwortet, dass das Sache der «Schweizer Bahnpolizei» wäre; auf deutschem Staatsgebiet wohlgemerkt. Das sorgt zum Beispiel dafür, dass auch in der S9 zwischen Lottstetten und Jestetten nie patroulliert wird.

Sollte in Österreich die Maskenpflicht im ÖV aufgehoben werden, wovon ich definitiv nicht ausgehe, würde es niemanden interessieren, ob die Maske auch brav im RJX zwischen Salzburg und Kufstein bei der immerhin über 1 Stunde dauernden Fahrt durch Deutschland auch eingehalten wird.

Es wird hier wohl kaum ein entsprechender Staatsvertrag wie er für Rafz-Neuhausen besteht, existieren. Oder doch?


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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