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GibmirZucker, Montag, 10.01.2022, 12:50 (vor 809 Tagen) @ Altmann

Nein, ich meine unabhängig von den Einreise Bestimmungen, die Gs zur Nutzung oder Bahn. Gilt ja auch für den nationalen Verkehr. Laut DB darf der Test bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein. Nur ist nirgends aufgeführt, wie Fahrtantritt definiert ist.

Als Beispiel die Verbindung Olomouc - Ittersbach. Fahrtantritt in Olomouc um 8:10, Einstieg in einen Zug der DB um 13:36 in Cheb, Grenzübertritt etwa um 13:45, Umstieg in Nürnberg knapp 2 Stunden später, Einstieg in den NE Zug um 19:03. Letzter Abschnitt erst noch eine andere Gesellschaft als die DB. D.h. ob die Reisekette überhaupt berücksichtigt wird, erschliesst sich mir nicht.


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