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GibmirZucker, Sonntag, 09.01.2022, 19:42 (vor 1434 Tagen) @ Administrator

Hi, ich frage für eine unzertifizierte Freundin: Wenn der Test bei Antritt der Fahrt maximal 24 Stunden als sein darf, was gilt als Fahrtantritt? Im konkreten Fall wird die Fahrt im Ausland angetreten. Gelten die 24 Stunden ab (ausländischen) Abgangsbahnhof? Oder ist die Zeit massgebend, wenn der Zug erstmals deutsches Gebiet berührt? Oder sogar die Zeit, wenn der letzte Zug der Reisekette betreten wird? Hat jemand eine Ahnung, wir das praktisch umgesetzt wird? Die Bahn ist mit den Infos hier sehr zurückhaltend und meine Freundin möchte auf keinen Fall Arger riskieren.


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