Bundesnotbremse und ICE-Fahrten (Sammelthreads)

gnampf, Mittwoch, 28.04.2021, 16:59 (vor 1685 Tagen) @ heinz11

Wenn der Sachverhalt wirklich so gewesen ist, dann stehen die Chancen gut, das Bußgeld per Einspruch wegzubekommen. Immerhin war der Fahrantritt nicht exorbitant vom Dienstbeginn entfernt. Zudem hat der Arbeitnehmer ein gewisses Ermesssen, wieviel Minuten vor Dienstbeginn er beim Arbeitgeber auftauchen will.

Die Chancen stehen wohl auch vor allem deshalb gut weil dieser Unsinn durch die Presse ging. Aber allein das sowas aufgenommen wurde zeigt halt wie unklar das ganze geregelt und wie sehr es der Willkür ausgesetzt ist.
Und die Frau hat sich vorher sicherlich keine Gedanken gemacht ob sie denn jetzt zur Arbeit fahren durfte... wer sich da Gedanken macht hat womöglich auch seinen Grund sich die zu machen. Und da könnten sich die offiziellen Stellen dann natürlich erstrecht Gedanken machen, insbesondere wenn das für sie einige Euronen zusätzlich in den leeren Kassen bedeutet.


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