Das spricht für Verbot einer OP-Maske ... (Sammelthreads)

Bahngenießer, Donnerstag, 15.04.2021, 21:45 (vor 1703 Tagen) @ michael_seelze

Das kommt ja ganz auf die Definition an. Wenn die medizinische Maske mit einer FFP2-Atemschutzmaske vergleichbar ist, reichte es wieder. Den Begriff "vergleichbar" schätze ich nicht besonders. Vergleichbar sein kann vieles. Über die "vergleichbaren Beförderungsbedingungen" im Bereich der Fahrgastrechte wurde auch schon oft geschrieben.

Warum spart man sich Sätze, die auf "ist anzustreben" enden, nicht gleich. Entfalten die irgendeine Wirkung? Wodurch wird das Streben der Verkehrsunternehmen nach der genannten Höchstbesetzung dokumentiert?

Zum Vergleich:
a) für den öffentlichen Personenverkehr soll es künftig heißen:
... besteht für Fahrgäste ... die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)
b) für Ladengeschäfte soll es künftig heißen:
... in geschlossenen Räumen von jeder Kundin und jedem Kunden jeweils eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Atemschutzmaske zu tragen ist.

Unter Umständen könnte man daraus den wirklichen Willen des Gesetzgebers ableiten, dass für den Personenverkehr (im Gegensatz zu Ladengeschäften) nicht jede medizinische Maske reicht.


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