Bei FFP2 Maskenpflicht im Zug bricht der Fernverkehr zusamen (Sammelthreads)

agw, NRW, Mittwoch, 21.04.2021, 19:04 (vor 1758 Tagen) @ ffz

Gemäß Arbeitsschutzverordnung ist beim Tragen einer FFP2/KN95/N95 nach spätestens 75 Minuten eine 30 Minuten Maskenpause einzulegen. Dazu müsste nach dem Gesetz der Zug verlassen werden.

Die maximal pro Einsatzschicht zulässigen Tragezyklen beträgt 5 und es darf maximal 2 Tage hintereinander für 5 Zyklen die FFP2/KN95/N95 Maske getragen werden, danach ist ein Maskenfreier Tag Vorschrift, danach noch mal 2 Tage 5 Zyklen danach zwingend 2 Tage frei. Nachzulsen in der entsprechenden DGUV Verordnung auf Seite 148 https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1011 Die DGUV kann auch die Bundesregierung und auch das Parlament nicht mit dem Infektionsschutzgesetz ausßer Kraft setzen. Demnach stehen jede Menge Züge mindestens 30 Min in der Gegend rum udn bauen entsprechend Verspätung auf, die Schichtpläne platzen und nach 3 Tagen wird der Zugverkehr eingestellt, weil kein Personal mehr da ist, dass noch arbeiten darf.

Das sind nur Anhaltswerte. Wenn man keine schwere körperliche Arbeit macht, kann das ganz anders aussehen.
Kannst du in deinem PDF nachlesen.

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