Wer das durchsetzt? (Sammelthreads)

Bahngenießer, Sonntag, 11.04.2021, 23:47 (vor 1707 Tagen) @ nscharrn

wer soll denn das dann durchsetzen?

Im Fernverkehr kann man das ja noch ggf. mit zugebunden Tickets steuern
aber Straßenbahn und & Co?

wie ist das wenn der eine Landkreis über 100 der andere unter ist?

das ist mal wieder nur zur Hälfte zu Ende gedacht

Nach meiner Meinung gehört das in dieselbe Schublade wie die Ruhetage Gründonnerstag und Ostersamstag. (Sinnvoll ja, durchführbar eher weniger!) Die Frage ist nur, ob das die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat genauso sieht.

Lösungsmöglichkeiten:
a) Das Verkehrsunternehmen wird verpflichtet und gibt die Verpflichtung weiter an den Triebfahrzeugführer (bzw. Busfahrer), der als einziger bei jeder Fahrt vorhanden ist.
b) Die Verkehrsunternehmen bestehen darauf, dass sie die Kontrollen selbst nicht sicherstellen können und daher zusätzlich Landes-/Bundespolizei und Ordnungsämter in die Pflicht zu nehmen sind.
c) Die Wagen werden mit Zetteln beklebt, wieviel Personen maximal mitfahren dürfen, und damit ist der gesetzlichen Auflage Genüge getan. (Analog zu Aufzügen, 24-Stunden-Bereichen in Bankfilialen und zu Selbstbedienungs-Waschsalons ohne Personal!)


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