Hatten wir in Österreich mal. Wurde gekippt. (Sammelthreads)

Dieter4711, Samstag, 24.04.2021, 10:37 (vor 1070 Tagen) @ agw

Beschränkungen der Reisefreiheit dieser Art sind offensichtlich verfassungswidrig. In Österreixh hatte man im letzten März beim ersten Lockdown eine ganztägige Beschränkung der Nutzung des ÖV eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung im Nachhinein gekippt, die wird nicht wieder kommen.

Da ist aber noch mal ein Unterschied, ob ich Lustreisen einzelner während der Nachtruhe verbiete oder den gesamten ÖV über den gesamten Tag.

Aber nur ein geringer Unterschied. Verfassungswidrig ist beides.
Und wenn es wirklich um die Kontaktvermeidung ginge, hätten wir keine Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr sondern von 05:00 bis 22:00.
Denn tagsüber kommt es zu wesentlich mehr Kontakten als nachts.


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