Bedeutet essen und trinken im Zug dann nur mit FFP2 Maske (Sammelthreads)

gnampf, Donnerstag, 22.04.2021, 12:46 (vor 1690 Tagen) @ ffz

dass die Änderung kommt dass das Personal nur eine medizinische Maske tragen muss war klar. Der jetzige Gesetzestext bedeutet aber auch dass die FFP2 Maske auch zum essen oder trinken nicht abgesetzt werden darf. Diese bisherige Ausnahme im Fernverkehr, im Nahverkehr war das benachbarte Bundesland bisher schon nicht gestattet, dass die Maske beim Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt werden darf entfällt.

Naja, die Ausnahmen stehen auch bei den Ländern vielfach nicht in den Verordnungen, trotzdem wird gefuttert, getrunken und vor allem gequalmt wie es einem gefällt und ohne das irgend jemand offizielles was sagt. Und: solange das Bistro geöffnet ist sehe ich es als erlaubt an das Zeug von dort auch zu konsumieren.

Ob das in der Praxis überhaupt jemanden interessiert und es jemand kontrolliert ob eine FFP2 Maske getragen wird ist die nächste Frage.

Nein. Bayern hat bereits FFP2-Pflicht, nichtmals an den großen Bahnhöfen halten sich die Leute dran, sondern es laufen genug mit "medizinischem" Lappen rum, der oft genug dazu noch auf Halbmast hängt. Konsequenzen: null. Wie auch, du siehst ja weder Bundespolizei noch DB Security irgendwo auf den Bahnsteigen oder in den Zügen.

Zu Sinn oder Unsinn einer FFP2 Maske bei Leienträgern die nicht entsprechend unterwiesen wurden wie eine solche Maske zu tragen und zu verwenden ist enthalte ich mich lieber.

Naja, es ist glaube so ziemlich alles sinnvoller als die "medizinischen" Masken, wo die Luft fast so ungehindert dran vorbei geht wie am Gesichtsvisier. Selbst die Alltagsmasken lagen da meist besser an.

In der Praxis sehe ich aber gerade die Zugbegleiter häufiger schon jetzt mit FFP2 rumlaufen... denn auf die Allgemeinheit kannste dich nunmal nicht verlassen, sondern solltest lieber schauen das du dich selbst schützt soweit es geht.


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