50% Höchstbesetzung ist anzustreben; Atemschutzmaskenpflicht (Sammelthreads)

Henrik, Donnerstag, 15.04.2021, 20:27 (vor 1827 Tagen) @ michael_seelze

§ 28 b neu des Infektionsschutzgesetztes
11. Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr unter Einschluss der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Gesichtsmaske oder einer medizinischen Maske mit gleicher Schutzwirkung; eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit fünfzig vom Hundert der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist sicherzustellen.


Der Wortlaut ist doch etwas anders:

9. Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist anzustreben.


das hieße, medizinische Maske würde nicht mehr ausreichen für die ICE-Fahrt.

Das kommt ja ganz auf die Definition an. Wenn die medizinische Maske mit einer FFP2-Atemschutzmaske vergleichbar ist, reichte es wieder. ... Vergleichbar sein kann vieles.

Hier ist die Definition ganz klar und für jeden auch sofort total verständlich.
Atemschutzmaske
Die medizinische Maske, die OP-Maske ist keine Atemschutzmaske - sie bietet dem Träger keinen vergleichbaren Schutz.
Mit FFP2-Masken vergleichbar sind KN95- oder N95-Masken.

vgl. auch die Verfügung der Stadt Stuttgart:

https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/april-2021/stadt-verfuegt-fuer-sams...

sowie
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/OP-und-FFP-Masken-Wie-gut-schuetzen-sie-vor-Cor...

Warum spart man sich Sätze, die auf "ist anzustreben" enden, nicht gleich. Entfalten die irgendeine Wirkung? Wodurch wird das Streben der Verkehrsunternehmen nach der genannten Höchstbesetzung dokumentiert?

wieso sollte man sich derlei Satz sparen, wenn man diesem insbesondere Bedeutung beimessen möchte?
natürlich entfaltet er Wirkung - das werden wir schon sehr deutlich zu lesen und hören bekommen.
Dokumentiert wird es genauso wie bereits heute auch. ;)
faktisch relevant könnte es im ICE eh womöglich nur am Himmelfahrtswochenende sowie Pfingsten werden.

wo liegt denn die regulär zulässige Fahrgastzahl bei den ICE im Verhältnis zu Anzahl der Sitzplätze?


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