Bei Inzidenz >100 künftig auch Personenbegrenzung in Zügen (Sammelthreads)

Dieter4711, Donnerstag, 15.04.2021, 19:14 (vor 1699 Tagen) @ Bahngenießer

(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Sinne von § 28a Absatz 3 Satz 13 den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.

Wenn wir das wortgetreu auslegen, dann können die "folgenden Maßnahmen" nie zur Anwendung kommen.
Denn das Überschreiten ist ein Prozess. Um einen Schwellenwert zu überschreiten, muss der Wert vorher under dem Schwellenwert angesiedelt sein und danach darüber.
Das ginge so nur am ersten Tag.
An zweiten Tag kann der Schwellenwert nicht erneut überschritten werden.


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