Innenministerium: Nachtreisen falls nötig besser umbuchen (Sammelthreads)

Henrik, Freitag, 23.04.2021, 14:26 (vor 1695 Tagen) @ sfn17

Mit etwas Kopfschütteln vernehme ich, dass Durchfahrten durch hoch inzidenzierte Landkreise nicht einmal in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt seien. Gemeint sind u.a. auch Flugzeuge. Wie das auch immer aussehen würde...

Wie soll das bei einer ICE-Fahrt funktionieren? Um 22 Uhr irgendwo in der Pampa anhalten und um 5 Uhr weiterfahren?

Vielleicht weiß jemand Näheres.

bloß keinen Kopf machen! ;)

private Spaßreisen sind besser zu unterlassen, erst recht nach 22 Uhr.

vgl.

Kurzinformation
Zur Durchreise bei Ausgangssperren nach § 28b Infektionsschutzgesetz
https://www.bundestag.de/resource/blob/836914/../WD-9-049-21-pdf-data.pdf
WD 9 - 3000 – 049/21 (21. April 2021)

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23. April 2021, 13:22 Uhr
Tourismus

Innenministerium: Nachtreisen falls nötig besser umbuchen

Berlin (dpa) - Die ab 0 Uhr in der Nacht zum Samstag greifende Corona-Notbremse erschwert in weiten Teilen Deutschlands auch das Reisen. Die Regelung betreffe nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

"Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen." Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

Die Kontrolleure von Polizei oder Ordnungsämtern müsten im Einzelfall nach Ermessen und mit gesundem Menschenverstand entscheiden, ob jemand einen glaubhaften Grund nennen könne, weshalb er unterwegs sei, sagte der Sprecher. "Wenn ein Bäckermeister mitten in der Nacht seinen Berufsort aufsucht, dann wird man das sehr schnell nachvollziehen können."

[...]

Die Regelung enthält eine Reihe von Ausnahmen. So ist der Aufenthalt auch während der Nachtstunden normalerweise zur Berufsausübung erlaubt, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder in medizinischen Notfällen bei Mensch und Tier. In derartigen Fällen könnten natürlich auch Auto oder Bahn genutzt werden, erläuterte die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz. "Der LKW-Fahrer darf selbstverständlich auch seine Waren weiter transportieren und der Enkel seine erkrankte Großmutter ins Krankenhaus fahren."

https://www.sueddeutsche.de/leben/tourismus-innenministerium-nachtreisen-falls-noetig-b...


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