Bundesnotbremse und ICE-Fahrten (Sammelthreads)

heinz11, Mittwoch, 28.04.2021, 14:09 (vor 1690 Tagen) @ gnampf

Das entscheidet in erster Instanz derjenige der dich kontrolliert und im zweiter Instanz dann die Behörde die das Bußgeld verhängt. Es wurde auch schon ein Bußgeld verhängt weil eine Frau um 4:50 zur Arbeit gefahren ist statt um 5:00, da es es 5 ja auch noch gereicht hätte um zu Dienstbeginn da zu sein, nur dann halt ohne 10min Pause vor Arbeitsbeginn. Ich würde also nicht empfehlen den Ausflug am Samstag damit zu begründen das du am Montag um 8 auf Arbeit sein mußt.


Wenn der Sachverhalt wirklich so gewesen ist, dann stehen die Chancen gut, das Bußgeld per Einspruch wegzubekommen. Immerhin war der Fahrantritt nicht exorbitant vom Dienstbeginn entfernt. Zudem hat der Arbeitnehmer ein gewisses Ermesssen, wieviel Minuten vor Dienstbeginn er beim Arbeitgeber auftauchen will.

Erinnert mich an einen Fall beim Finanzamt, wo die Anerkennung der Reparaturkosten des Wasserhahns in der Küche erstmal mit der Begründung abgelehnt wurde, der Mieter hätte sein warmes Wasser zum Abwaschen ja auch aus dem Bad holen können.


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