Bundesnotbremse und ICE-Fahrten (Sammelthreads)

gnampf, Freitag, 23.04.2021, 16:12 (vor 1098 Tagen) @ martin.elsner

Aber auch: Nur weil ein Formfehler oder Logikfehler im Gesetzestext ist, ist der Sinn nach wie vor gegeben, d.h. der gesunden Menschenverstand sollte das einhalten des Gesetzes ermöglichen.

Es wird wohl nur wenige geben die mit dem FV eine mehrstündige Reise zu einer Party antreten, sondern da werden wohl eher andere Gründe vorliegen. Und die Reise dann halt zu einer anderen Zeit trotzdem stattfinden, wodurch sich dann die Besetzung zu der Zeit aber erhöht. Gewonnen ist damit also gar nichts.
Oder wäre es sinnvoller das sich meine Mutter z.B. demnächst Handwerker ins Haus holt die an meiner Stelle die nötigen Arbeiten ausführen? Damit sie als Risikogruppe mit mehr ungetesteten und nicht achtsamen Fremden in Kontakt kommt? Nur damit ich nicht um 10 Uhr nachts noch im Zug sitze auf dem Weg zu ihr, weil ich davor nunmal noch das Geld für die Fahrt verdienen muß, was vom Zug aus nunmal nicht geht?

Längst nicht jede private Fahrt ist eine Spaßfahrt oder touristischer Natur. Und trotzdem nach dem Gesetz dann verboten. Zumindest bist man rausgefunden hat welches Gericht zuständig ist. Und dann halt die gesamte Gesetzesänderung ggf. kassiert wird, nicht nur die unsinnigen Teile.


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