Bei Inzidenz >100 künftig auch Personenbegrenzung in Zügen (Sammelthreads)

Bahngenießer, Sonntag, 11.04.2021, 22:19 (vor 1111 Tagen) @ Administrator

Hallo zusammen,

dem von unserer Bundeskanzlerin eingereichten Entwurf zum geänderten Infektionsschutzgesetz entnehme ich, dass in Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 auch nur noch die Hälfte der sonst zulässigen Personenzahlen in Taxi, Bus und Bahn befördert werden dürfen. Zudem ist dort das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Genauer Wortlaut:

§ 28 b neu des Infektionsschutzgesetztes

(1) Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz im Sinne von § 28a Absatz 3 Satz 13 den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.

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11. Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr unter Einschluss der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Gesichtsmaske oder einer medizinischen Maske mit gleicher Schutzwirkung; eine Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel mit fünfzig vom Hundert der regulär zulässigen Fahrgastzahlen ist sicherzustellen.

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