Da gibt es doch Möglichkeiten ... (Sammelthreads)

Bahngenießer, Donnerstag, 15.04.2021, 22:20 (vor 1697 Tagen) @ ffz

Hallo,

sollte die FFP2/KN95/N95 Pflict im Zug auch für das Zugpersonal kommen, dann bricht innerhalb weniger Stunden der Fernverkehr in Deutschland zusammen.

Gemäß Arbeitsschutzverordnung ist beim Tragen einer FFP2/KN95/N95 nach spätestens 75 Minuten eine 30 Minuten Maskenpause einzulegen. Dazu müsste nach dem Gesetz der Zug verlassen werden.

Ist doch ganz einfach:
- Die Zugbegleiter können sich jederzeit zwischendurch in einem Zugteil isolieren, z. B. im hinteren Führerstand oder in einem abschließbaren Abteil/Zugteil o. ä. Bei fehlendem Kontakt zu Fahrgästen besteht die FFP2-Maskenpflicht nicht.
- Ebenso besteht die Möglichkeit, zum Essen und Trinken oder auf der Toilette die Maske abzunehmen.
- Beim Aufenthalt auf großen Bahnhöfen können die Zugbegleiter in den teils noch aktiven Raucherbereichen die Maske zum Rauchen abnehmen.
- Zudem sind für das Zugpersonal bestimmt kurzfristig Ausnahmen durch die zuständigen Behörden möglich. (Trägt das Zugpersonal in Bayern, wo im Nahverkehr sonst FFP2-Maskenpflicht herrscht, nicht teilweise auch OP-Masken?)
- Aufgrund wegbrechender Fahrgastzahlen, wegfallender Am-Platz-Service-Tätigkeiten, geringerer Zuglängen, entfallender Zugfahrten usw. reicht vielleicht auch weniger Zugpersonal. Gibt es nicht auch Personal, was man aus Kurzarbeit zurückholen kann?

Nach meiner Auffassung ist aber fraglich, ob die Maskenpausen und Masken-Ruhetage nicht nur Empfehlungen sind, wobei für Betriebsräte/Personalräte aber die Empfehlungen der Gesetzlichen Unfallversicherung sicher eine gute rechtliche Handhabe sind, eine Aufnahme in Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden, Dienstpläne usw. zu erzwingen. (Soweit das nicht schon geschehen ist ...)


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