Man rudert offenbar zurück... (Sammelthreads)

Martin, Sonntag, 21.11.2021, 14:57 (vor 879 Tagen) @ Christian_S

Also ich lese unter Paragraph 4 "FFP2-Maske oder vergleichbare Schutzmaske" für die Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.

Du meinst wahrscheinlich § 5 (4) und da steht "für Fahrgäste". Auch bei den nachfolgenden Punkte für Pflegeheime etc. hat man nun den Punkt ergänzt, dass die Vorgabe nur gilt soweit es arbeitsschutzrechtlich zulässig ist...

Das es Quatsch ist steht außer Frage. In Israel gab es z.B. nie eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Verkehrsmitteln, such nicht während der teils strengen Lockdowns der Vergangenheit.

Österreich und Bayern stehen halt auf ihre FFP2, Sachsen ließ sich davon anstecken. Merkwürdigerweise liegen die Ansteckungen trotz FFP2 nicht signifikant unter den Zahlen der Länder welche nie FFP2 hatten...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum